Maximale Steuervorteile nutzen – jetzt in Ihre Praxis-Zukunft investieren

2026 bietet Ihnen außergewöhnlich attraktive Möglichkeiten, um Ihre Praxisausstattung zu modernisieren bzw. zu erweitern
und gleichzeitig Ihre Steuerlast spürbar zu senken – bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen.

30% degressive AfA
p.a. – schneller wirksam

bis zu
40% Sonder-AfA
zusätzlich ab Jahr 1

bis zu 50% IAB

schon in der Planungsphase

Profitieren Sie mehrfach

Drei Gründe, warum sich Investitionen in 2026 besonders lohnen – steuerlich und operativ.

Liquidität sichern

Massive Steuerstundung durch kombinierte Abschreibungsmodelle – das entlastet Ihre Liquidität spürbar.

Mehr Spielraum für Modernisierung & Erweiterung.

Attraktive Lagergeräte

Exklusive Rabatte auf hochwertige Praxisgeräte – direkt ab Lager und zu Sonderkonditionen (siehe Flyer).

Sonderkonditionen nur solange verfügbar.

Sofort verfügbar

Direkt ab Lager – keine langen Lieferzeiten. Ideal, wenn Sie Ihre Praxis zeitnah modernisieren möchten.

Schnell umsetzen und steuerlich optimal timen.

Steuerhebel 2026/27 – übersichtlich erklärt

Je nach Ausgangslage können mehrere Instrumente greifen. Wir zeigen Ihnen die Logik – und prüfen mit Ihnen, was realistisch passt.

30% degressive AfA

Mehr Entlastung jetzt

 

  • Schneller steuerlich wirksam als linear
  • 30% im Jahr der Anschaffung, danach 30% vom Restwert
  • Wechsel zu linear jederzeit möglich

bis zu 40% Sonder-AfA

Zusätzlicher Abschreibungs-Boost

 

  • Zusätzliche Abschreibung ab Jahr 1 möglich
  • Gilt bei Vorliegen der Voraussetzungen
  • Kann die Gesamtwirkung deutlich erhöhen

bis zu 50% IAB (§7g)

Wirkt bereits vor Anschaffung

 

  • Bildung in der Planungsphase möglich
  • Stark in Kombination mit AfA-Modellen
  • Voraussetzungen & Grenzen sind zu prüfen

Stark in Kombination: Alle steuerlichen Instrumente sind kombiniert – bei Vorliegen der Voraussetzungen (u. a. gelten Grenzen/Regeln wie z. B. die Gewinngrenze im Vorjahr).
Wir geben einen Überblick – die individuelle Einordnung erfolgt idealerweise gemeinsam mit Ihrer Steuerberatung.

Praxis-Tipp

Im Idealfall kann – abhängig vom Anschaffungszeitpunkt und bei erfüllten Voraussetzungen – bereits im ersten Jahr ein sehr großer Teil der Investition steuerlich geltend gemacht werden.

Genau hier lohnt sich ein kurzer Investitions-Check. Wann planen Sie die Anschaffung – erste oder zweite Jahreshälfte? Das beeinflusst die zeitanteilige degressive AfA.

Beispielrechnung

Ein kompaktes Rechenbeispiel zeigt, wie die Hebel zusammenspielen können – immer abhängig von Ihrer individuellen Situation.

Wenn Sie möchten, beleuchten wir gemeinsam Kosten, Nutzen & Amortisationszeiten für Ihre geplanten Anschaffungen.

Jetzt Steuervorteile sichern!

Nutzen Sie das Zeitfenster 2026/27 – und sichern Sie sich außerdem Lagergeräte zu Sonderkonditionen.

FAQ – Steuervorteile 2026/27

AfA = „Absetzung für Abnutzung“, also die steuerliche Verteilung von Anschaffungs-/Herstellungskosten über die Nutzungsdauer. Degressiv bedeutet: höhere Abschreibung am Anfang, später sinkend. Gesetzliche Grundlage: § 7 EStG.

Weiterlesen: § 7 EStG (Gesetze-im-Internet)

Die degressive AfA ist eine Abschreibungsmethode für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Das BMF beschreibt den Investitions-Booster („bis zu 30 Prozent“) und den zeitlichen Rahmen nach 30.06.2025 und vor 01.01.2028.

Weiterlesen: BMF – Wachstumsbooster / Investitions-Booster

Der IAB erlaubt (unter Voraussetzungen), für eine künftige Anschaffung/Herstellung eines beweglichen Wirtschaftsguts bereits vorab bis zu 50% der voraussichtlichen Kosten gewinnmindernd zu berücksichtigen.

Weiterlesen: § 7g EStG (Gesetze-im-Internet)

Neben der „normalen“ AfA können (unter Voraussetzungen) zusätzliche Sonderabschreibungen für begünstigte Wirtschaftsgüter möglich sein. Details und Einschränkungen (inkl. Bedingungen) finden Sie in den BMF-Hinweisen (EStH) zu § 7g.

Weiterlesen: BMF – EStH zu § 7g

Grundsätzlich kann eine Kombination je nach Fall möglich sein – sie hängt aber an konkreten Voraussetzungen, Fristen und Einschränkungen der jeweiligen Regelung. Für die rechtliche Basis ist § 7g EStG maßgeblich; für praktische Anwendungshinweise sind die BMF-EStH zu § 7g hilfreich.

Weiterlesen: § 7g EStG · BMF – EStH zu § 7g

Bei § 7g-Regelungen spielt die Gewinn-/Betriebsgrößen-Voraussetzung eine Rolle. In den BMF-EStH wird z. B. beschrieben, dass Sonderabschreibungen an die Gewinngrenze des Vorjahres gekoppelt sein können.

Weiterlesen: BMF – EStH zu § 7g

Für die degressive AfA ist der Investitionszeitraum (Stichtage) relevant; das BMF nennt die zeitliche Befristung (Investitionen nach 30.06.2025 und vor 01.01.2028). Für IAB/Sonder-AfA gelten zusätzlich die §7g-Vorgaben (Nutzung/Zuordnung/Zeiträume).

Weiterlesen: BMF – Wachstumsbooster · § 7g EStG

Gemeint sind typischerweise materielle, bewegliche Dinge, die dem Betrieb länger dienen (z. B. Geräte, Betriebs- und Geschäftsausstattung). Die degressive AfA bezieht sich genau auf diese Kategorie; die Grundlogik steht in § 7 EStG (AfA-Regeln).

Weiterlesen: § 7 EStG

Eine gut zugängliche Übersicht bietet z. B. eine IHK-Seite mit Erläuterungen zum Investitionsabzugsbetrag und zur Sonderabschreibung nach § 7g EStG.

Weiterlesen: IHK – IAB & Sonderabschreibung (§ 7g)

Nein. Diese Seite dient der Orientierung; die individuelle Prüfung (Voraussetzungen, Kombination, Timing) sollte mit Ihrer Steuerberatung erfolgen. Als Rechtsgrundlage können Sie sich auf die Normtexte beziehen (insb. § 7 und § 7g EStG).

Weiterlesen: § 7 EStG · § 7g EStG

Wir beraten Sie gerne.

Lassen Sie uns kurz sprechen: Wir prüfen gemeinsam Ihre Planung, mögliche Steuerhebel und passende Geräteoptionen.

DENSION Dental GmbH & Co. KG
Berliner Straße 40 · 63065
Offenbach Zentrale: +49 (0) 69 4500 99-0
Kontakt: Herr Oguzhan Nar
Telefon: +49 (0) 69 4500 99-270
E-Mail: [email protected]

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