
Maximale Steuervorteile nutzen – jetzt in Ihre Praxis-Zukunft investieren
2026 bietet Ihnen außergewöhnlich attraktive Möglichkeiten, um Ihre Praxisausstattung zu modernisieren bzw. zu erweitern
und gleichzeitig Ihre Steuerlast spürbar zu senken – bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen.
30% degressive AfA
p.a. – schneller wirksam
bis zu 40% Sonder-AfA
zusätzlich ab Jahr 1
bis zu 50% IAB
schon in der Planungsphase
Profitieren Sie mehrfach
Drei Gründe, warum sich Investitionen in 2026 besonders lohnen – steuerlich und operativ.
Liquidität sichern
Massive Steuerstundung durch kombinierte Abschreibungsmodelle – das entlastet Ihre Liquidität spürbar.
Attraktive Lagergeräte
Exklusive Rabatte auf hochwertige Praxisgeräte – direkt ab Lager und zu Sonderkonditionen (siehe Flyer).
Sofort verfügbar
Direkt ab Lager – keine langen Lieferzeiten. Ideal, wenn Sie Ihre Praxis zeitnah modernisieren möchten.
Steuerhebel 2026/27 – übersichtlich erklärt
Je nach Ausgangslage können mehrere Instrumente greifen. Wir zeigen Ihnen die Logik – und prüfen mit Ihnen, was realistisch passt.
30% degressive AfA
Mehr Entlastung jetzt
- Schneller steuerlich wirksam als linear
- 30% im Jahr der Anschaffung, danach 30% vom Restwert
- Wechsel zu linear jederzeit möglich
bis zu 40% Sonder-AfA
Zusätzlicher Abschreibungs-Boost
- Zusätzliche Abschreibung ab Jahr 1 möglich
- Gilt bei Vorliegen der Voraussetzungen
- Kann die Gesamtwirkung deutlich erhöhen
bis zu 50% IAB (§7g)
Wirkt bereits vor Anschaffung
- Bildung in der Planungsphase möglich
- Stark in Kombination mit AfA-Modellen
- Voraussetzungen & Grenzen sind zu prüfen
Stark in Kombination: Alle steuerlichen Instrumente sind kombiniert – bei Vorliegen der Voraussetzungen (u. a. gelten Grenzen/Regeln wie z. B. die Gewinngrenze im Vorjahr).
Wir geben einen Überblick – die individuelle Einordnung erfolgt idealerweise gemeinsam mit Ihrer Steuerberatung.
Praxis-Tipp
Im Idealfall kann – abhängig vom Anschaffungszeitpunkt und bei erfüllten Voraussetzungen – bereits im ersten Jahr ein sehr großer Teil der Investition steuerlich geltend gemacht werden.
Genau hier lohnt sich ein kurzer Investitions-Check. Wann planen Sie die Anschaffung – erste oder zweite Jahreshälfte? Das beeinflusst die zeitanteilige degressive AfA.
Beispielrechnung
Ein kompaktes Rechenbeispiel zeigt, wie die Hebel zusammenspielen können – immer abhängig von Ihrer individuellen Situation.
Wenn Sie möchten, beleuchten wir gemeinsam Kosten, Nutzen & Amortisationszeiten für Ihre geplanten Anschaffungen.

Jetzt Steuervorteile sichern!
Nutzen Sie das Zeitfenster 2026/27 – und sichern Sie sich außerdem Lagergeräte zu Sonderkonditionen.

FAQ – Steuervorteile 2026/27
AfA = „Absetzung für Abnutzung“, also die steuerliche Verteilung von Anschaffungs-/Herstellungskosten über die Nutzungsdauer. Degressiv bedeutet: höhere Abschreibung am Anfang, später sinkend. Gesetzliche Grundlage: § 7 EStG.
Weiterlesen: § 7 EStG (Gesetze-im-Internet)
Die degressive AfA ist eine Abschreibungsmethode für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Das BMF beschreibt den Investitions-Booster („bis zu 30 Prozent“) und den zeitlichen Rahmen nach 30.06.2025 und vor 01.01.2028.
Weiterlesen: BMF – Wachstumsbooster / Investitions-Booster
Der IAB erlaubt (unter Voraussetzungen), für eine künftige Anschaffung/Herstellung eines beweglichen Wirtschaftsguts bereits vorab bis zu 50% der voraussichtlichen Kosten gewinnmindernd zu berücksichtigen.
Weiterlesen: § 7g EStG (Gesetze-im-Internet)
Neben der „normalen“ AfA können (unter Voraussetzungen) zusätzliche Sonderabschreibungen für begünstigte Wirtschaftsgüter möglich sein. Details und Einschränkungen (inkl. Bedingungen) finden Sie in den BMF-Hinweisen (EStH) zu § 7g.
Weiterlesen: BMF – EStH zu § 7g
Grundsätzlich kann eine Kombination je nach Fall möglich sein – sie hängt aber an konkreten Voraussetzungen, Fristen und Einschränkungen der jeweiligen Regelung. Für die rechtliche Basis ist § 7g EStG maßgeblich; für praktische Anwendungshinweise sind die BMF-EStH zu § 7g hilfreich.
Weiterlesen: § 7g EStG · BMF – EStH zu § 7g
Bei § 7g-Regelungen spielt die Gewinn-/Betriebsgrößen-Voraussetzung eine Rolle. In den BMF-EStH wird z. B. beschrieben, dass Sonderabschreibungen an die Gewinngrenze des Vorjahres gekoppelt sein können.
Weiterlesen: BMF – EStH zu § 7g
Für die degressive AfA ist der Investitionszeitraum (Stichtage) relevant; das BMF nennt die zeitliche Befristung (Investitionen nach 30.06.2025 und vor 01.01.2028). Für IAB/Sonder-AfA gelten zusätzlich die §7g-Vorgaben (Nutzung/Zuordnung/Zeiträume).
Weiterlesen: BMF – Wachstumsbooster · § 7g EStG
Gemeint sind typischerweise materielle, bewegliche Dinge, die dem Betrieb länger dienen (z. B. Geräte, Betriebs- und Geschäftsausstattung). Die degressive AfA bezieht sich genau auf diese Kategorie; die Grundlogik steht in § 7 EStG (AfA-Regeln).
Weiterlesen: § 7 EStG
Eine gut zugängliche Übersicht bietet z. B. eine IHK-Seite mit Erläuterungen zum Investitionsabzugsbetrag und zur Sonderabschreibung nach § 7g EStG.
Weiterlesen: IHK – IAB & Sonderabschreibung (§ 7g)
Wir beraten Sie gerne.
Lassen Sie uns kurz sprechen: Wir prüfen gemeinsam Ihre Planung, mögliche Steuerhebel und passende Geräteoptionen.
Kontaktformular
Schreiben Sie uns kurz, was Sie planen (Gerät/Zeitraum). Wir melden uns zeitnah.
Rechtlicher Hinweis: Alle Angaben zu Steuervorteilen sind unverbindlich. Unsere Ausführungen ersetzen keine individuelle Beratung durch einen qualifizierten Steuerberater.
Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der steuerlichen Informationen übernehmen wir keine Gewähr.